GKV SERVICE FÜR ARBEITGEBER

Sofortmeldung für Arbeitgeber

Für folgende Branchen ist die Sofortmeldung verbindlich:

Betroffen von der Abgabepflicht der Sofortmeldung sind alle Arbeitgeber, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:

– Baugewerbe

– Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

– Personenbeförderungsgewerbe

– Speditions-, Transportunternehmen

– Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe

– Unternehmen der Forstwirtschaft

– Gebäudereinigungsgewerbe

– Messebau und Ausstellergewerbe

– Fleischwirtschaft,

Das Mitführen des Sozialversicherungsausweises entfällt und ein Lichtbild ist nicht mehr erforderlich.

  • Betrieb
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Angaben zum Betrieb

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Beginn der Tätigkeit

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Angaben zur Person

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