GKV SERVICE FÜR ARBEITGEBER
Sofortmeldung für Arbeitgeber
Für folgende Branchen ist die Sofortmeldung verbindlich:
Betroffen von der Abgabepflicht der Sofortmeldung sind alle Arbeitgeber, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:
– Baugewerbe
– Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
– Personenbeförderungsgewerbe
– Speditions-, Transportunternehmen
– Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe
– Unternehmen der Forstwirtschaft
– Gebäudereinigungsgewerbe
– Messebau und Ausstellergewerbe
– Fleischwirtschaft,
Das Mitführen des Sozialversicherungsausweises entfällt und ein Lichtbild ist nicht mehr erforderlich.
- Betrieb
- Beginn
- Person
Angaben zum Betrieb
Betriebsnummer
Name vom Betrieb
Straße / Hausnr.
PLZ / Ort
Beginn der Tätigkeit
Bitte geben Sie den beginn der Tätigkeit ein
Angaben zur Person
Anrede
Name
Vorname
Geburtsname
Geburtsdatum
Straße / Hausnr.
PLZ / Ort
Staatsangehörigkeit
Renten-vnr
Geburtsort
Geburtsland
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